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Leistungen

   

Risikobeurteilung und CE-Konformität

Die Risikobeurteilung wird bei Maschinen und Anlagen für die Ausstellung der CE-Konformität gesetzlich gefordert. Seit dem 29. Dezember werden in Deutschland im Rahmen der Umsetzung der Novelle der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG klare gesetzliche Vorgaben zu Art, Umfang und Dokumentation der Risikobeurteilung gemacht. Unter anderem muss die Risikobeurteilung vor dem Inverkehrbringen der Anlage erstellt und fortgeschrieben werden und den Vorgaben der DIN EN 12100-1:2010 (vormals der nahezu gleichlautenden DIN EN ISO 14121-1) genügen.

Die Risikobeurteilung wird in sechs Schritten durchgeführt:

  • Grenzen der Maschine festlegen
  • Identifizierung der Gefährdungen
  • Risikoeinschätzung
  • Risikobewertung
  • Prüfung des erreichten Sicherheitsniveaus
  • Risikominimierung

Die Dokumentation dieses Prozesses muss für alle Schritte erfolgen. Bei der Beurteilung wird der gesamt Lebenszyklus der Maschine betrachtet.

Primäres Ziel der Risikobeurteilung ist die konstruktive Beseitigung bzw. Minimierung der Gefahren. Sekundärziel ist die Integration von Schutzmaßnahmen gegen nicht zu beseitigende Gefahren. Alle Restgefahren müssen dann unbedingt aufgezeigt werden, ein Ergebnis der Risikobeurteilung sind die daraus resultierenden Sicherheitshinweise für die spätere Betriebsanleitung.
Die docemos GmbH unterstützt moderiert und dokumentiert den Prozess, kann aber den Beitrag des Planungsingenieurs nicht ersetzen oder fachlich beurteilen.

Risikobeurteilung Unsere Leistungen:

  • Erstellung der Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100:2010 / Moderation und Dokumentation des Prozesses
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen gemäß BetrSichV
  • Erstellung von Zündgefahrenbewertungen gemäß DIN EN 13463-1:2009
  • Konformitätsbewertung zur richtlinienkonformen Erlangung der CE-Kennzeichnung
  • CE-Coaching und Ingenieurconsulting

Risikobeurteilung

Das Ziel der Risikominimierung steht in der Grundnorm DIN EN ISO 12100:2010 “Sicherheit von Maschinen” am oberster Stelle. Bei der hierzu durchgeführten Risikobeurteilung werden die inneren und äusseren Einflüsse auf die Maschine oder Anlage erfasst sowie der Einfluss des Benutzers betrachtet. Erkennbare oder möglicherweise eintretende Risiken sind zu analysieren und zu bewerten, Maßnahmen zur Abstellung oder Minderung werden erarbeitet. Aus der Risikobeurteilung werden u.a. die Sicherheits- und Gefahrenhinweise der Betriebsanleitung abgeleitet.

CE-Konformität

Für das Inverkehrbringen einer Maschine oder Anlage ist die CE-Konformität nachzuweisen. Rein äußerlich geschieht dies durch das Anbringen des CE-Zeichens. Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG verlangt die Erstellung der zugehörigen Technischen Dokumentation, Bedienungsanleitungen und Risikobeurteilungen.

Wir unterstützen Sie projektbegleitend:

  • Unterstützung der Projektleitung und der Projektingenieure bei Fragen zur CE-Konformität
  • Erstellen von Stellungnahmen zu Themen der CE-Konformität
  • Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens